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Immobilienkauf in Spanien

Der Immobilienkauf in Spanien unterliegt anderen Voraussetzungen als der Immobilienkauf in Deutschland. Hier gibt es keinen Paragraph 313 BGB, nachdem alle Grundstücksgeschäfte beurkundungspflichtig sind. Es genügt schon eine mündliche Vereinbarung unter Zeugen, oder ein privater Kaufvertrag.

Aber Vorsicht !

Viele Käufer haben auf diese Art und Weise
erhebliche oder ganze Vermögen verloren!
Nachfolgend erfahren Sie, was Sie wissen sollten, bevor Sie sich zum Kauf einer Immobilie in Spanien entschließen.


Objektsuche

Werden Sie sich im Klaren über die Art und den Standort der Immobilie. Anschließend sind Sie gut beraten, sich mit mehreren örtlichen Maklern Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen, um herauszufinden, was auf dem Markt ist und ob es Ihrer Preisvorstellung entspricht. Besorgen Sie sich ebenfalls Immobilienmagazine (gibt es an jeder Tankstelle gratis) und Zeitungen, um sich einen guten Überblick zu verschaffen.

Makler/Real Estates/Inmobiliarias

Ein Makler kann für den Kaufinteressenten sehr hilfreich sein. Er verfügt normalerweise über eine große Auswahl von Immobilien und wichtige örtliche Informationen. Auch wenn er Ihr Wunschobjekt nicht in seinen Büchern hat, kann er Ihnen auf der Suche danach helfen. Vorsichtig sollte man bei der Auswahl eines Agenten sein. Er sollte die Erfahrung haben, alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie durch die manchmal komplexen Schritte führen, die bis zum Abschluss eines Kaufvertrages notwendig sind. Makler berechnen dem Käufer normalerweise keine Gebühr, daher ist es sinnvoll, sich derer Dienste zu bedienen. Die Agenturprovisionen werden üblicherweise vom Verkäufer bezahlt.

Angebot machen

Wenn Sie sich für eine Immobilie entschlossen haben, machen Sie zunächst ein mündliches Angebot, entweder persönlich oder über den Makler. Die Verhandlungen gehen dann weiter, bis man sich über den Preis geeinigt hat.
Danach sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, um die Vereinbarung zu formalisieren.

Rechtsanwalt

Der Anwalt, der fließend Ihre Sprache sprechen sollte, wird alle notwendigen Überprüfungen des Objekts vornehmen, und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kauf schaffen. Die erste Überprüfung gilt normalerweise der NOTA SIMPLE, ähnlich dem deutschen Grundbuch, aus der die Besitzverhältnisse und eventuelle Belastungen hervorgehen. Fragen Sie den Verkäufer nach Quittungen für die Bezahlung der IBI (Impuestos sobre Bienes Inmuebles), der jährlichen Grundsteuer. Diese zeigen den Katasterwert, auf dessen Grundlage Ihre Grundstückseinkommensteuer berechnet wird. Wenn Sie eine neue Immobilie kaufen, fragen Sie nach der DECLARACION de OBRA NUEVA und der DECLARACION de ALTERACION de BIENES NATURALEZA URBANA. Wenn es eine Eigentümergemeinschaft gibt, fragen Sie nach Quittungen für die Gemeinschaftsausgaben und sprechen Sie mit dem Präsidenten, um eventuelle Probleme auszuloten. Auch ein Gespräch mit Nachbarn ist eine gute Idee.

Reservierungsgebühr

Nachdem man sich über den Preis geeinigt hat und die NOTA SIMPLE überprüft wurde, bezahlen Sie ein kleines Deposit, um das Objekt vom Markt zu nehmen und bis zum Abschluss für Sie zu reservieren. Zu diesem Zweck wird
Ihr Anwalt ein formales Angebot und eine Vereinbarung ausarbeiten.

Privatverträge

Der Austausch der Privatverträge oder die Unterzeichnung eines Optionsvertrages dauert normalerweise 2 Wochen ab Zeitpunkt des formalen Angebots und wenn Ihr Anwalt seine Recherchen abgeschlossen hat. Im Privatvertrag stehen sämtliche Vereinbarungen und das Datum der Vervollständigung. Zu diesem Zeitpunkt bezahlt der Käufer für gewöhnlich ein Deposit von 10% des Kaufpreises. Im Falle eines Rücktritts vor dem Notartermin, wird das Deposit nicht zurückerstattet. Sollte der Verkäufer zurücktreten, muss er die doppelte Summe zurückbezahlen.

Notar

Beim vereinbarten Notartermin unterzeichnen Verkäufer und Käufer, oder deren Bevollmächtigte, die ESCRITURA de COMPRAVENTA, aus der hervorgehen sollte, dass die Immobilie vollkommen lastenfrei ist. Der Notar überprüft die Vereinbarungen nicht, sondern bestätigt lediglich, dass die Parteien sich geeinigt haben. Danach erfolgen der Zahlungsausgleich und die Besitzübergabe an den Käufer. Ihr Anwalt wird die Bezahlung von Steuern und Gebühren arrangieren, sowie Ihre Eintragung im Grundstücksregister vornehmen. Dies sollte sofort geschehen. Und vergessen Sie nicht, Ihre Immobilie zu versichern.

Kosten

Es gibt 3 Gebührenarten: Rechtsanwalt, Notar und Grundstücksregister, und 2 Steuerarten: Übertragungssteuer (ITP) und Wertzuwachssteuer (PLUS VALIA). Rechtsanwalt: normalerweise etwa 1% vom Kaufpreis, zuzüglich 16% Mehrwertsteuer. Notar: gesetzlich festgeschrieben, normalerweise zwischen Euro 300.- und Euro
900.-.Registrierungsgebuehren:ca.40% der Notargebühren Übertragungssteuer: 6% des Kaufpreises, aber wenn Sie von einem Bauträger kaufen, wird diese ersetzt durch 7% Mehrwertsteuer (IVA), zusätzlich 0,5% Stempelgebühr.
Plus Valia (Wertzuwachssteuer): eine örtliche Gemeindesteuer, die auf dem offiziellen Wertzuwachs der Immobilie seit der letzten Besitzübertragung basiert. Es ist ratsam, sich beim Bürgermeisteramt über die exakte Summe zu
erkundigen.

Wer bezahlt was?

Üblicherweise bezahlt der Käufer die oben genannten Steuern und Gebühren, mit der möglichen Ausnahme der PLUS VALIA, aber alles ist verhandelbar und sollte im Vertrag festgehalten werden. Der Verkäufer seine eigene Kapitalertragssteuer und die Maklergebühren.

Und hier noch ein Tipp: nehmen Sie sich etwas Zeit bei der Auswahl Ihres Rechtsanwaltes. Vertrauen Sie nicht unbedingt Zeitungsinseraten. Fragen Sie Freunde und Bekannte, die schon Immobilien in Spanien besitzen, nach Empfehlungen.Bei Bedarf nennen auch wir Ihnen gerne Makler, die wir persönlich seit Jahren kennen und die zuverlässig arbeiten

 

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